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Photovoltaik & Wärmepumpe in Gießen

Photovoltaik in Gießen.
Geplant von nebenan — aus Biebertal.

WOHNVORSPRUNG plant Photovoltaik, Stromspeicher, Wärmepumpe und Wallbox für Häuser in Gießen — anbieterübergreifend, ohne Bindung an eine Marke. Der Sitz ist Biebertal im Landkreis Gießen; Ortstermine im Stadtgebiet und im nördlichen Landkreis sind dadurch unkompliziert.

WOHNVORSPRUNG, Biebertal · Stand: 9. September 2026 · Quellen

Leistungen

Unsere Leistungen in Gießen.

Anrufen+49 6446 8890035Kostenlose Erstberatung · Rückmeldung in der Regel am selben Werktag

Rückruf anfordern – kostenlose Erstberatung

Für Hausbesitzer in den Kreisen Gießen, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Vogelsberg, Wetterau und Limburg-Weilburg.

Nur für den Rückruf zu Ihrer Anfrage – keine Werbeanrufe, keine Weitergabe ohne Ihr Einverständnis.

z. B. 35444

Worum geht es? (freiwillig)

Unverbindlich · Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und uns bei Ihnen zu melden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Missbrauchsabwehr und Auswertung speichern wir außerdem IP-Adresse, Seite und Formularstelle (lit. f). Verantwortlich: WOHNVORSPRUNG, Daniel Brzosko, Biebertal. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Vor der Planung klären wir, welcher Netzbetreiber für Ihre Adresse zuständig ist, was Bauaufsicht oder Untere Denkmalschutzbehörde verlangen und welcher Förderweg 2026 überhaupt noch offen ist. Montiert wird von geprüften Fachpartnern der Region. Rückmeldung erhalten Sie in der Regel am selben Werktag — am schnellsten telefonisch unter +49 6446 8890035.

Photovoltaik in Gießen

Photovoltaik in Gießen: Netzbetreiber, Anmeldung, 60-Prozent-Regel

Für das Stadtgebiet Gießen betreibt die Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N, Lahnstraße 31) das Stromnetz; die Stadtwerke Gießen nennen für Netzanschlüsse Tel. 0641 708-1618 und anschluss@mit-n.de. Anmeldungen für Netzanschluss, Ladeeinrichtung, Wärmepumpe, Photovoltaikanlage und Stromspeicher laufen über das Netzanschlussportal der MIT.N; Unterlagen für Einspeiseanlagen nimmt sie auch per E-Mail an einspeisung@mit-n.de entgegen. Steckerfertige Anlagen bis 2.000 Wp werden bei der Mittelhessen Netz nur im Marktstammdatenregister registriert, ab 30 kW kommt eine Netzverträglichkeitsprüfung hinzu. Die Anmeldung zum Strom-Netzanschluss soll mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin vorliegen — dieser Vorlauf bestimmt bei uns den Terminplan.

Für die Auslegung noch wichtiger ist die Vorgabe aus dem Solarspitzengesetz. Sie steht im Gesetz und nicht in den Bedingungen eines einzelnen Netzbetreibers; die ovag Netz GmbH beschreibt sie für ihr Netzgebiet so: Anlagen bis 25 kWp, die seit dem 25. Februar 2025 in Betrieb gehen, brauchen entweder ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung nach § 29 Abs. 1 Nr. 2 MsbG oder eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung. Ausgenommen sind Steckersolargeräte bis 2 kWp und 800 W sowie ausschließlich direktvermarktete Anlagen. Wer nicht abregeln lassen möchte, plant den Stromspeicher und den Eigenverbrauch von Anfang an mit — Grundlagen dazu auf Photovoltaik.

  • Acht Wochen Vorlauf

    Die Anmeldung zum Strom-Netzanschluss soll acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin bei der Mittelhessen Netz vorliegen.

  • 60 Prozent oder Smart Meter

    Vorgabe aus dem Solarspitzengesetz, von der ovag Netz GmbH für ihr Netzgebiet beschrieben: Anlagen bis 25 kWp ab Inbetriebnahme 25.02.2025 — mit Speicher und hohem Eigenverbrauch fällt die Begrenzung weniger ins Gewicht.

  • Vergütung 2026/27

    Bis 10 kW nennt die Bundesnetzagentur 7,70 ct/kWh bei Überschuss- und 12,22 ct/kWh bei Volleinspeisung für Inbetriebnahmen vom 01.08.2026 bis 31.01.2027.

  • Null Prozent Umsatzsteuer

    Auf Module, wesentliche Komponenten und Speicher für Wohngebäude gilt seit 01.01.2023 ein Umsatzsteuersatz von 0 Prozent.

Quellen:stadtwerke-giessen.demit-n.deovag-netz.debundesnetzagentur.degesetze-im-internet.de

Wärmepumpe & Wallbox

Wärmepumpe und Wallbox in Gießen: § 14a EnWG und Anmeldung

Im Netz der Mittelhessen Netz GmbH gelten Wallboxen, Wärmepumpen einschließlich Zusatz- und Notheizung, Stromspeicher (bezogen auf die Stromentnahme) und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG, sofern sie ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb gegangen sind. Angemeldet wird nicht durch den Hauseigentümer, sondern durch den Installateur über das Online-Portal des Netzbetreibers; auch kleinere Anlagen sind meldepflichtig. Ladeeinrichtungen bis einschließlich 12 kVA sind anmeldepflichtig, darüber zusätzlich genehmigungspflichtig.

Im Netzgebiet der EAM Netz GmbH — laut Gemeinde Langgöns versorgt sie dort alle Ortsteile außer Lang-Göns und Espa — gilt dieselbe Logik: Wärmepumpen samt Zusatzheizungen, nicht-öffentliche Ladepunkte, Speicher und Klimaanlagen über 4,2 kW meldet der Elektroinstallateur über das EAM-Online-Portal an. Als Ausgleich für die Steuerbarkeit senkt der Netzbetreiber das Netzentgelt; die Bundesnetzagentur beschreibt dafür drei Module. Welches sich rechnet, hängt vom Verbrauch ab — bei Wärmepumpe, Wallbox und Klimaanlage rechnen wir das im Konzept durch.

  • Der Fachbetrieb meldet an

    Bei Mittelhessen Netz wie bei EAM Netz läuft die Anmeldung nach § 14a EnWG über den Installateur, nicht über Sie.

  • Schwelle 4,2 kW

    Steuerbar sind bei der Mittelhessen Netz Wallboxen, Wärmepumpen samt Zusatz- und Notheizung, Stromspeicher (Stromentnahme) und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW — ab Inbetriebnahme 01.01.2024.

  • Netzentgelt-Module

    Modul 1 ist eine Jahrespauschale, Modul 2 senkt den Netzentgelt-Arbeitspreis auf 40 Prozent (separater Zähler, kein Grundpreis), Modul 3 ist seit April 2025 ein zeitvariables Netzentgelt — dieses nur zusammen mit Modul 1.

Quellen:mit-n.deeam-netz.delanggoens.debundesnetzagentur.de

Genehmigung & Denkmalschutz

Genehmigung und Denkmalschutz in Gießen

Für Bauvorhaben im Stadtgebiet ist der Magistrat der Stadt Gießen — Untere Bauaufsichtsbehörde (Bauordnungsamt), Berliner Platz 1, Tel. 0641 306-1293 — zuständig. Für Biebertal und die übrigen Gemeinden im Landkreis ist es der Kreisausschuss des Landkreises Gießen, Bauaufsicht, Riversplatz 1-9, Tel. 0641 9390-3571. Beim Denkmalschutz ist es ebenso zweigeteilt: im Stadtgebiet das Hochbauamt der Universitätsstadt Gießen (denkmalschutz@giessen.de), für die Kreisgemeinden die Untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises.

Entscheidend ist der Unterschied zwischen Einzeldenkmal und Gesamtanlage: Ein Einzeldenkmal ist das geschützte Gebäude selbst; eine Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG schützt das Erscheinungsbild eines ganzen Bereichs — auch dann, wenn ein einzelnes Haus darin selbst kein Einzeldenkmal ist. Im Altstadtkern liegt zum Beispiel die geschützte Gesamtanlage „Kirchenplatz – Wetzsteinstraße“. Jede Veränderung am geschützten Erscheinungsbild einer Gesamtanlage bedarf laut Stadt Gießen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde — auch dann, wenn keine baurechtliche Genehmigung nötig ist. Eine Absage ist damit nicht vorgezeichnet: In Hessen braucht jede Photovoltaikanlage an oder auf einem Kulturdenkmal eine Genehmigung nach § 18 HDSchG, und nach der Richtlinie des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst von Oktober 2022 ist sie „regelmäßig zu erteilen“.

  • Stadt oder Kreis

    Berliner Platz 1 für das Stadtgebiet, Riversplatz 1-9 für Biebertal und die Kreisgemeinden.

  • Alternativen vor der Ablehnung

    Die Behörde prüft Nebengebäude, nicht einsehbare Dachflächen, matte dachfarbene Module und Nebenbestimmungen — Details auf Denkmalschutz.

  • Wenn das Dach ausscheidet

    Ein Solarzaun erzeugt Strom, ohne das Erscheinungsbild des Daches zu verändern.

  • Bebauungsplan prüfen

    Ob für Ihr Grundstück Vorgaben zur Dachgestaltung gelten, fragen wir vor der Planung beim zuständigen Amt nach.

Quellen:rp-giessen.hessen.dedenkmal.hessen.degiessen.degiessen.dedenkxweb.denkmalpflege-hessen.dewissenschaft.hessen.de

Förderung & Beratung

Förderung und Beratung vor Ort in Gießen

Das „Klimageld“ des Landkreises Gießen hilft 2026 nicht weiter. Auf der Kreisseite heißt es: „Die Haushaltsmittel für das Jahr 2026 sind bereits ausgeschöpft.“ Ein Rechtsanspruch besteht nicht, und Anträge aus 2026 lassen sich laut Landkreis nicht in das Jahr 2027 verschieben. Auch inhaltlich lohnt der Blick in die Richtlinie vom 9. Juli 2024: Dach-Photovoltaik ist dort keine eigenständige Fördermaßnahme, die Pauschale für steckerfertige Anlagen lief Ende 2024 aus. Solarthermie und ausschließlich Warmwasser erzeugende Wärmepumpen werden mit 15 Prozent der Materialkosten gefördert, die Gesamtförderung ist auf 50 Prozent der nachgewiesenen Gesamtkosten begrenzt, und der Antrag muss vor der Beauftragung gestellt sein.

Landesseitig gibt es das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank für private Eigentümer selbst genutzter Wohnimmobilien in Hessen: 10.000 bis 50.000 Euro je Vorhaben für eine neue Anlage bis 20 kW und — nur im Zusammenhang damit — Batteriespeicher und Steuertechnik, höchstens 90 Prozent der Gesamtinvestitionskosten, zehn Jahre Laufzeit und Zinsfestschreibung sowie ein Zinszuschuss des Landes von 1,50 Prozent pro Jahr, der ausdrücklich mitbeantragt werden muss. Der Antrag läuft vor Beginn der Installationsarbeiten über das WIBank-Kundenportal. Für den Heizungstausch fördert der Bund bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten; welcher Weg für Ihr Haus passt, sortieren wir auf Förderung und im Zusammenhang mit einer Sanierung.

  • Erst Antrag, dann Auftrag

    Ein Vorhabenbeginn vor der Antragstellung schließt die Bundesförderung aus; beim Klimageld des Kreises gilt dasselbe.

  • Klimageld 2026 ausgeschöpft

    Ansprechstelle bleibt die Wohnungsbauförderungsstelle des Landkreises Gießen, Tel. 0641 9390-1443.

  • Beratung in der Südanlage

    Die Verbraucherzentrale Hessen berät in Gießen, Südanlage 4 neben der Kongresshalle, Tel. 0641 76234, Di 13–17 Uhr und Mi 10–14 Uhr; die Energieberatung ist vor Ort kostenlos, beim Hausbesuch fallen 40 Euro Eigenanteil an.

  • Netzwerk von Stadt und Kreis

    Stadt und Landkreis Gießen betreiben seit 2015 gemeinsam ein Energieberatungs-Netzwerk; Kontakt über das Umwelttelefon 0641 306-2113.

Quellen:lkgi.delkgi.dewibank.dekfw.deverbraucherzentrale-hessen.degiessen.delkgi.de

Nächster Schritt

Fragen zu Ihrem Haus in Gießen?

Anrufen: +49 6446 8890035 oder Rückruf anfordern — kostenlose Erstberatung, Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.

Nur für den Rückruf zu Ihrer Anfrage – keine Werbeanrufe, keine Weitergabe ohne Ihr Einverständnis.

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Worum geht es? (freiwillig)

Unverbindlich · Rückmeldung in der Regel am selben Werktag. Lieber sprechen? +49 6446 8890035 · oder per WhatsApp

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und uns bei Ihnen zu melden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Missbrauchsabwehr und Auswertung speichern wir außerdem IP-Adresse, Seite und Formularstelle (lit. f). Verantwortlich: WOHNVORSPRUNG, Daniel Brzosko, Biebertal. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Ortsteile & Umland

Photovoltaik in den Gießener Stadtteilen und im Umland

Gießen hat fünf Stadtteile mit eigenem Ortsbeirat: Allendorf/Lahn, Kleinlinden, Lützellinden, Rödgen und Wieseck; in der Stadtteile-Übersicht führt die Stadt daneben die Siedlung Petersweiher. Zum 31. Dezember 2024 zählte die Stadt 12.886 Wohngebäude, davon 6.023 mit einer und 1.955 mit zwei Wohnungen — rund 62 Prozent des Bestands sind Ein- und Zweifamilienhäuser. Für die gut 4.900 Wohngebäude mit drei oder mehr Wohnungen ist eher Mieterstrom das passende Thema.

Im Umland entscheidet die Adresse über den Netzbetreiber, nicht der Ortsname. Zum Netz der Mittelhessen Netz GmbH gehören laut deren Grundversorger-Liste Strom mit Dateidatum 01.01.2021 in Pohlheim die Stadtteile Watzenborn-Steinberg, Garbenteich und Hausen, in Grünberg unter anderem Reinhardshain, Lumda, Weitershain und Göbelnrod, in Lollar der Stadtteil Ruttershausen und in Linden die Straße Oberhof; die übrigen Stadtteile dieser Kommunen versorgen andere Netzbetreiber. Die ovag Netz GmbH ordnet Lich, Hungen, Laubach und Reiskirchen dem Netzbezirk Nidda zu, Grünberg dem Netzbezirk Alsfeld sowie Pohlheim, Langgöns und Linden dem Netzbezirk Friedberg. Langgöns nennt für steckerfertige Anlagen sogar drei Netzbetreiber: ovag Netz für Lang-Göns, Syna Netz für Espa und EAM Netz für die übrigen Ortsteile.

Diese Klärung übernehmen wir vor dem Angebot; für eine konkrete Adresse verweist die ovag Netz GmbH auf die Plattform VNBdigital. In Pohlheim, Grünberg, Lollar und Linden endet das Netz der Mittelhessen Netz an der Ortsteilgrenze — deshalb steht die Adressprüfung bei uns vor dem Angebot, nicht danach.

  • Stadtteile mit Ortsbeirat

    Allendorf/Lahn, Kleinlinden, Lützellinden, Rödgen und Wieseck — dazu die Siedlung Petersweiher.

  • Zwei Netze im Umland

    Mittelhessen Netz und ovag Netz teilen sich Pohlheim, Grünberg und Linden ortsteilweise auf.

  • Die Adresse zählt

    Vor dem Angebot prüfen wir über VNBdigital, welcher Netzbetreiber für Ihr Grundstück zuständig ist.

Quellen:giessen.degiessen.destatistik.hessen.demit-n.deovag-netz.delanggoens.deovag-netz.de

So läuft es ab

Von der Anfrage bis zur Montage in Gießen

Am Anfang steht ein Telefonat. Sie beschreiben Gebäude, Stromverbrauch und Ziel — mehr Eigenverbrauch, neue Heizung oder ein Ladepunkt vor der Tür. Rückmeldung bekommen Sie in der Regel am selben Werktag. Danach folgt der Ortstermin: Dach, Ausrichtung, Verschattung, Zählerschrank und der Aufstellort für Wärmepumpe oder Speicher.

Aus dem Ortstermin entsteht ein Konzept mit Anlagengröße, Ertragsabschätzung, Kosten, Förderweg und der Angabe, welche Anmeldung wann bei welchem Netzbetreiber laufen muss. Was Planung und Begleitung kosten, sagen wir vorher im Erstgespräch — bevor ein Auftrag zustande kommt. Umgesetzt wird von geprüften Fachpartnern der Region; WOHNVORSPRUNG bleibt Ihr Ansprechpartner, auch nach der Inbetriebnahme. Anbieterübergreifend heißt dabei: keine Bindung an eine Modul-, Speicher- oder Wärmepumpenmarke. Anfragen über Kontakt oder direkt unter +49 6446 8890035.

  • 01 — Anfrage

    Kurz schildern, worum es geht. Rückmeldung in der Regel am selben Werktag.

  • 02 — Erstgespräch und Ortstermin

    Dach, Zählerschrank, Verbrauch und Aufstellorte werden vor Ort geprüft.

  • 03 — Konzept

    Anlagengröße, Ertragsabschätzung, Kosten, Förderweg und der Anmeldeweg beim zuständigen Netzbetreiber.

  • 04 — Umsetzung

    Montage durch geprüfte Fachpartner der Region, Anmeldung durch den Fachbetrieb, ein Ansprechpartner für Sie.

Fragen

Fragen zu Photovoltaik in Gießen.

Für das Stadtgebiet Gießen ist die Mittelhessen Netz GmbH (MIT.N, Lahnstraße 31, 35398 Gießen) der Stromnetzbetreiber; die Stadtwerke Gießen nennen dafür Tel. 0641 708-1618 und anschluss@mit-n.de. Im Umland kann ein anderer Netzbetreiber zuständig sein — für eine konkrete Adresse verweist die ovag Netz GmbH auf die Plattform VNBdigital. Wir klären das vor dem Angebot.

Für den Strom-Netzanschluss soll die Anmeldung bei der Mittelhessen Netz mindestens acht Wochen vor dem gewünschten Ausführungstermin vorliegen. Wie lange die Prüfung einer Einspeiseanmeldung im Einzelfall dauert, hängt vom Netzbetreiber und vom Vorhaben ab; wir planen den Terminplan deshalb mit Puffer und sagen Ihnen, sobald sich etwas ändert.

Ja. Bei der Mittelhessen Netz gelten Wallboxen, Wärmepumpen einschließlich Zusatz- und Notheizung, Stromspeicher (Stromentnahme) und Klimaanlagen mit mehr als 4,2 kW ab Inbetriebnahme 01.01.2024 als steuerbare Verbrauchseinrichtungen nach § 14a EnWG. Die Anmeldung übernimmt der Installateur über das Portal des Netzbetreibers, nicht Sie selbst. Ladeeinrichtungen bis 12 kVA sind anmeldepflichtig, darüber zusätzlich genehmigungspflichtig.

Die Vorgabe stammt aus dem Solarspitzengesetz, nicht von einem einzelnen Netzbetreiber. Die ovag Netz GmbH beschreibt sie für ihr Netzgebiet so: Anlagen bis 25 kWp, die seit dem 25.02.2025 in Betrieb gehen, brauchen entweder ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung oder eine Begrenzung der Wirkleistungseinspeisung am Verknüpfungspunkt auf 60 Prozent der installierten Leistung. Ausgenommen sind Steckersolargeräte bis 2 kWp und 800 W sowie ausschließlich direktvermarktete Anlagen. Mit einem passend ausgelegten Speicher fällt die Begrenzung weniger ins Gewicht.

Das ist im Einzelfall zu klären. Eine Gesamtanlage nach § 2 Abs. 3 HDSchG schützt das Erscheinungsbild eines ganzen Bereichs, auch wenn das einzelne Haus selbst kein Einzeldenkmal ist. Jede Veränderung am geschützten Erscheinungsbild bedarf laut Stadt Gießen der Genehmigung der Unteren Denkmalschutzbehörde, auch ohne baurechtliche Genehmigung. Nach der hessischen Richtlinie von Oktober 2022 ist die Genehmigung nach § 18 HDSchG „regelmäßig zu erteilen“, und die Behörde prüft vorher Alternativen wie Nebengebäude oder nicht einsehbare Dachflächen. Mehr dazu auf Denkmalschutz.

Beim „Klimageld“ des Landkreises Gießen sind die Haushaltsmittel für 2026 laut Kreisseite bereits ausgeschöpft; ein Rechtsanspruch besteht nicht, und Anträge aus 2026 lassen sich nicht ins Jahr 2027 verschieben. Dach-Photovoltaik ist in der Richtlinie ohnehin keine eigenständige Fördermaßnahme. Für Photovoltaik kommt eher das PV-Anlagen-Darlehen der WIBank für selbst genutzte Wohnimmobilien in Frage, für den Heizungstausch die Bundesförderung mit bis zu 70 Prozent der förderfähigen Kosten.

Nein, montiert wird von geprüften Fachpartnern der Region. WOHNVORSPRUNG plant anbieterübergreifend, holt Angebote ein und koordiniert die Umsetzung; die Anmeldung beim Netzbetreiber läuft über den ausführenden Fachbetrieb. Vertragspartner für die Ausführung ist jeweils der Fachbetrieb, Ansprechpartner bleiben wir. Was Planung und Begleitung kosten, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, bevor ein Auftrag zustande kommt.

Ja — Biebertal ist unser Standort im Landkreis Gießen. Wir planen im Stadtgebiet, in den Stadtteilen und im Landkreis, etwa in Pohlheim, Lollar, Linden, Langgöns, Reiskirchen, Grünberg, Lich, Hungen und Laubach. Dabei prüfen wir vorab, welcher Netzbetreiber für die jeweilige Adresse zuständig ist — in Langgöns sind das je nach Ortsteil drei verschiedene.

Kontakt

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Name und Telefon oder E-Mail genügen – Sie erhalten eine ehrliche Rückmeldung, in der Regel am selben Werktag. Für Gießen, Wetzlar, Marburg und das Rhein-Main-Gebiet.

Telefon oder E-Mail – eins genügt.

Nur für den Rückruf zu Ihrer Anfrage – keine Werbeanrufe, keine Weitergabe ohne Ihr Einverständnis.

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Unverbindlich · Rückmeldung in der Regel am selben Werktag. Lieber sprechen? +49 6446 8890035 · oder per WhatsApp

Wir verwenden Ihre Angaben, um Ihre Anfrage zu bearbeiten und uns bei Ihnen zu melden (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO). Zur Missbrauchsabwehr und Auswertung speichern wir außerdem IP-Adresse, Seite und Formularstelle (lit. f). Verantwortlich: WOHNVORSPRUNG, Daniel Brzosko, Biebertal. Mehr in der Datenschutzerklärung.

Daniel Brzosko — Inhaber von Wohnvorsprung

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Stand der Angaben: 9. September 2026. Zuständigkeiten, Fördersätze und Vergütungen ändern sich; maßgeblich ist die jeweils genannte Stelle. Belege: stadtwerke-giessen.de, mit-n.de, ovag-netz.de, bundesnetzagentur.de, gesetze-im-internet.de, eam-netz.de, langgoens.de, bundesnetzagentur.de, rp-giessen.hessen.de, denkmal.hessen.de, giessen.de, giessen.de, denkxweb.denkmalpflege-hessen.de, wissenschaft.hessen.de, lkgi.de, lkgi.de, wibank.de, kfw.de, verbraucherzentrale-hessen.de, giessen.de, lkgi.de, giessen.de, giessen.de, statistik.hessen.de, mit-n.de, ovag-netz.de, ovag-netz.de.